Interessant & Nützlich

Was ist ein Denkmal? Ist mein Haus denkmalgeschützt? Was sind die rechtlichen Grundlagen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Sachsen? Und welche Behörden sind für mich zuständig?

Hier finden Sie Interessantes und Nützliches zum Denkmalrecht, zu Denkmalarten und vielem anderen mehr.

Rechtliche Grundlagen kennen

Hier finden Sie Informationen zum Sächsischen Denkmalschutzgesetz, dazu was eigentlich ein Kulturdenkmal ist, was auf der Kulturdenkmalliste steht und wie ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren abläuft.

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Die sächsischen Denkmalschutzbehörden

Oberste Denkmalschutzbehörde - Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung gestaltet den rechtlichen Rahmen und die Denkmalförderung und beaufsichtigt die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden.

Zum SMR

Obere Denkmalschutzbehörde - Landesdirektion Sachsen

Die Landesdirektion überwacht die Arbeit der unteren Denkmalschutzbehörden und entscheidet in Streitfällen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden.

Zur Landesdirektion

Denkmalfachbehörde - Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD)

Das Landesamt für Denkmalpflege kümmert sich um alle fachlichen Fragen. Die Mitarbeiter:innen des Landesamtes erfassen und erforschen Kulturdenkmale, arbeiten mit den unteren Denkmalschutzbehörden zusammen und beraten bei Restaurierungsprojekten.

Zum LfD

Untere Denkmalschutzbehörden (UDBs)

Die unteren Denkmalschutzbehörden sind vor Ort für Denkmaleigentümer:innen und bei allen Vorhaben an einem Kulturdenkmal zuständig.

Zu den UDBs