Die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen

Was machen die unteren Denkmalschutzbehörden?

Ihr gesetzlicher Auftrag ist die Pflege und der Schutz der sächsischen Kulturdenkmale. Daher sind bei allen geplanten Veränderungen und Sanierungsarbeiten an einem eingetragenen Denkmal die unteren Denkmalschutzbehörden zu informieren.
Die Sachbearbeiter:innen geben Auskunft, ob in den jeweiligen Fällen ein Anzeigeverfahren ausreichend ist oder ob für die geplante Maßnahme eine sogenannte denkmalschutzrechtliche Genehmigung gebraucht wird.

Bei denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren stimmen sich die unteren Denkmalschutzbehörden mit dem Landesamt für Denkmalpflege ab und entscheiden gemeinsam, d.h. im Einvernehmen. Kommt es zu keinem Einvernehmen entscheidet die Landesdirektion.

Daneben beantworten die unteren Denkmalschutzbehörden Fragen zur Erfassung und Unterschutzstellung von Kulturdenkmalen, geben Auskunft zum Denkmalstatus und informieren über Fördermöglichkeiten.

Wie finde ich meine zuständige untere Denkmalschutzbehörde?

In der Regel sind sie als Sachgebiet Denkmalschutz dem Bauaufsichtsamt zugeordnet. Alle Landkreise und kreisfreien Städte besitzen eine eigene untere Denkmalschutzbehörde. Darüber hinaus können aber auch kreisangehörige Städte sowie Gemeinden mit einem sehr hohen Bestand an Kulturdenkmalen über eine untere Denkmalschutzbehörde verfügen (aktuell: Freiberg, Görlitz, Hoyerswerda, Pirna, Plauen und Zwickau).

Mehr Informationen & Formulare

Antragsformulare zu Förderungen und denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, Informationen zu erforderlichen Unterlagen, zur Antragstellung und zu den Bearbeitungszeiträumen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der unteren Denkmalschutzbehörden.


Liste der unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen