Erneuerbare Energien am Denkmal

Meist geht es um die Anbringung von Solaranlagen an Denkmalen. Dabei wird im Allgemeinen zwischen Photovoltaik und Solarthermie unterschieden. Mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird Sonnenenergie zur Stromerzeugung genutzt. Diese werden dafür vorwiegend auf Dächern angebracht. Der Großteil des so erzeugten Stromes kann in der Regel im Gebäude selbst genutzt, der nicht benötigte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Bei Solarthermieanlagen wird die Sonnenstrahlung zur Warmwasserproduktion oder zur Unterstützung der Heizung im Gebäude genutzt.

Detaillierte Informationen zu Aufbau und Funktionsweise von Solaranlagen und ihren effektiven Einsatz bieten hier besonders der Leitfaden Photovoltaik sowie die Broschüre zur Wanderausstellung Erneuerbare Energien der SAENA (Sächsische Energieagentur GmbH).

Rechtliche Grundlagen

Denkmalschutz besitzt in Sachsen einen hohen Stellenwert und hat durch Artikel 11 Absatz 3 der Sächsischen Verfassung sogar Verfassungsrang.
Das Sächsische Denkmalschutzgesetz regelt den Schutz für die sächsischen Kulturdenkmale und die Zuständigkeiten der Denkmalschutzbehörden und legt die Pflichten der Eigentümer:innen und Besitzer:innen, ihre Kulturdenkmale denkmalgerecht zu erhalten (§ 8 Absatz 1 SächsDSchG), fest. Danach bedürfen Vorhaben an einem Kulturdenkmal (§ 12 SächsDSchG) in der Regel einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Behörde. Der Antrag auf eine solche Genehmigung ist bei den unteren Denkmalschutzbehörden zu stellen. Diese geben auch Auskunft, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal oder einen Teil einer Sachgesamtheit handelt oder ob es unter Umgebungsschutz fällt und ob eine geplante Maßnahme genehmigungspflichtig ist.

Um die Umstellung auf eine CO₂-freie Energieerzeugung voran zu bringen und die Sicherheit der Energieversorgung angesichts aktueller Krisen zu gewährleisten, wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 festgestellt, dass die Errichtung von Anlagen zum Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Danach erleichtert § 2 des EEG 2023 die Anbringung von Solaranlagen auf Denkmalen. Ein genereller Vorrang erneuerbarer Energien gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ergibt sich daraus jedoch nicht. Zwar ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine denkmalverträgliche Lösung anzustreben. Wo dies aber nicht möglich ist, können im Einzelfall die Denkmalschutzinteressen überwiegen.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt hier mit dem Erlass vom 12.01.2023 die zuständigen Denkmalschutzbehörden in ihrer Verwaltungspraxis und gibt Orientierung für das Ausschöpfen des Beurteilungsspielraumes zu Gunsten einer Genehmigung. Danach haben die zuständigen Behörden durch die Beratung der Eigentümer:innen darauf hinzuwirken, die potentielle Beeinträchtigung des Kulturdenkmals durch die technische Anlage so gering zu halten, dass eine Genehmigung möglich wird. Gleichzeitig werden auch die Fälle genannt, bei denen die Denkmalschutzbelange gegenüber der Errichtung von Solaranlagen Vorrang haben können.

Alle Erlasse und Verordnungen zu erneuerbaren Energien und Denkmalen finden sich auf der Webseite des Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR).

Was ist zu beachten?

Wirtschaftlichkeit der Anlage
Wann sich die Anschaffung einer Solaranlage lohnt, hängt vor allem vom Ertrag der Anlage und den Investitionskosten ab. Daher sollte der potentielle Nutzen der Anlage im Vorfeld u.a. unter Berücksichtigung der Anlagekosten (Planung, Anschaffungs- und Montagekosten), der Betriebskosten (Versicherung, Wartung, u.a.), der Verbrauchskosten für Strom und Wärme und der Fördermöglichkeiten genau untersucht werden. Hier empfiehlt sich auch die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes für die energetische Ertüchtigung. Hilfestellung dabei bieten die Informations- und Beratungsangebote der SAENA zu u.a. Energie-Experten in Sachsen und erneuerbaren Energien.
Einen ersten Einblick darin, ob sich eine PV-Anlage lohnt, können Eigentümer:innen und Interessierte über das Solarpotenzialkataster der SAENA gewinnen. Die Kartenanwendung ermöglicht die Betrachtung von Dach- und Freiflächen sowie eine Einschätzung zu Eignung und Ertrag der jeweiligen Fläche. Daneben können über das Kataster die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer PV-Anlage berechnet werden.

Förderung & Finanzierung – eine Auswahl
Beispielsweise gibt es zinsgünstige Förderkredite für eine Photovoltaikanlage bei der KfW-Bank.
Mieter:innen können aktuell für die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken (Stecker-PV-Anlagen) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine Förderung beantragen.

Art der technischen Anlage
Solaranlagen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Farbigkeit, Oberflächenstruktur, Form und Größe in der Regel erheblich von der traditionellen, an Kulturdenkmalen üblichen Dachdeckung. Damit stellt ihre Anbringung einen starken Eingriff in das historische und denkmalrelevante Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen dar. Für das Finden einer optimalen und denkmalverträglichen Lösung ist es sinnvoll, sich einen Überblick über die auf dem Markt verfügbaren Varianten zu verschaffen und die technische Weiterentwicklung von Solaranlagen zu verfolgen.

Anforderungen des Denkmalschutzes
Bei der Entscheidung über die Genehmigung einer Solaranlage an einem Kulturdenkmal handelt es sich stets um einen komplexen Beurteilungsrahmen. Zu den entscheidenden Beurteilungskriterien zählen:

  • der Erhalt des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals,
  • die Raumwirkung des Denkmals,
  • der spezifische Gebäudecharakter bzw. Gebäudetyp (handelt es sich um ein Industriedenkmal, ein technisches Denkmal oder ein Fachwerkhaus),
  • der Erhalt und Schutz der Bausubstanz des Denkmals
  • die Beachtung des Brandrisikos und der Statik

Wichtig ist, dass bei der Auswahl und Installation von Solaranlagen darauf geachtet wird, so minimalinvasiv und reversibel wie möglich vorzugehen. Um gute, denkmalverträgliche Lösungen zu finden, sind Solaranlagen zu integrieren, zu verbergen, unterzuordnen oder zu verlagern (z.B. auf Alternativstandorte wie Nebengebäude oder Garagen in der Nähe).

Beispiele und weiterführende Informationen dazu sowie eine Checkliste für den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung liefert die gemeinsame Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und der SAENA zu Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen.

Wie kann es gehen?

Prüfen & planen
Zunächst ist zu prüfen, ob und was für eine Anlage auf dem betreffenden Gebäude wirtschaftlich sinnvoll ist und ob nicht auch die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage in Frage kommt.
Daneben ist zu klären, um was für ein Kulturdenkmal es sich handelt oder ob das Haus aufgrund der Nähe zu einem Kulturdenkmal unter Umgebungsschutz steht. Welche besonderen Denkmaleigenschaften liegen vor und wird die Anlage den denkmalschutzrechtlich relevanten Prüfkriterien gerecht?

Beraten & abstimmen
Eigentümer:innen sollten frühzeitig in Kontakt mit der für sie zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde treten. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen werden so beraten, dass das Vorhaben möglichst genehmigungsfähig beantragt werden kann. Dabei können durchaus Kompromisse und eine Anpassung der Planung notwendig werden. Eigentümer:innen sollten deshalb offen für alternative Vorschläge und Wege bleiben.

Antrag stellen
Zur Unterstützung und Vorbereitung bei der Antragstellung findet sich in der LfD-Handreichung zu Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen eine Checkliste zu den für die Antragstellung relevanten Punkten wie beispielsweise die Art (z.B. Solarthermie oder Photovoltaikanlage), die Nutzung, den Standort sowie die Gestaltung der Anlage.

Inspiration finden

Um die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und erneuerbaren Energien wird seitens der Denkmalschutz- und Fachbehörden in den einzelnen Bundesländern schon seit langer Zeit gerungen. Um Eigentümer:innen Hilfestellung und Orientierung zu bieten, haben mittlerweile zahlreiche Bundesländer Leitfäden für die Anbringung von Solaranlagen an Denkmalen herausgegeben. Darin finden sich neben fachlichen Erläuterungen und Hinweisen auch gelungene und inspirierende Beispiele aus der Praxis.

Foto:  Landesamt für Denkmalpflege (LfD) Sachsen