Finanzieren & Fördern

Die öffentliche Hand wie auch private Organisationen unterstützen Eigentümer:innen von Baudenkmalen und Denkmalakteure darin, Kulturerbe zu erhalten. Aus der Fülle der Förderungen stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Programme und Unterstützer:innen für Sachsen vor.

Allgemeine Hinweise zur Auswahl von Förderprogrammen
Grundsätzlich ist bei der Auswahl von Förderprogrammen zu berücksichtigen, um was für ein Kulturdenkmal es sich handelt und welche Maßnahmen geplant sind (z.B. kleinere Maßnahmen an einzelnen Bauteilen oder ganze Bauabschnitte). Auch dienen die meisten Denkmalförderungen vornehmlich dem Erhalt denkmalrelevanter Originalsubstanz.
Bei aktuellen Aufrufen wie auch bei laufenden Förderprogrammen ist auf die Einreichungsfristen sowie die jeweils zugrunde liegenden Förderrichtlinien zu achten.

Übersicht laufender Förderprogramme

Hier finden Sie eine Übersicht laufender Förderprogramme von Bund, Land und Stiftungen

Denkmalförderung des Bundes

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert mit verschiedenen Programmen, wie dem Denkmalschutz-Sonderprogramm für kleinere Denkmalschutzprojekte oder dem Investitionsprogramm Industriekultur, die Rettung und Sanierung gefährdeter Kulturdenkmale.

Hier gehts zu den Förderprogrammen des Bundes

Denkmalförderung des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen unterstützt unter anderem mit der Richtline Denkmalförderung (RL DFö) Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte im Schutz und in der Pflege Ihrer Kulturdenkmale.

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Förderprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) fördert jährlich Denkmale aller Art im gesamten Bundesgebiet, um Privatpersonen, Vereine u.a. im Erhalt historischer Bausubstanz zu unterstützen. Förderanträge können bis zum 31. August gestellt werden. Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Antragstellung und Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite der DSD.

Zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Förderung der Stiftung Umgebindehaus

Die Stiftung Umgebindehaus fördert jährlich Kleinprojekte an Umgebinde- und Fachwerkhäusern. Förderanträge müssen bis zum 30. August für das Folgejahr gestellt werden. Alle Informationen zu den Antragsunterlagen und Beratung zu den Fördermöglichkeiten finden Sie über die Webseite der Stiftung Umgebindehaus.

Zur Stiftung Umgebindehaus