Innovative Maßnahmen für lebendige und widerstandsfähige Orte
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden zunehmend vor große Herausforderungen: Langanhaltende Hitzeperioden, Starkregenereignisse und andere Wetterextreme treten häufiger auf und wirken sich besonders in dicht bebauten urbanen Räumen aus. Gleichzeitig verlieren viele Innenstädte und Ortskerne an Bedeutung – öffentliche Räume als Orte der Begegnung und sozialen Interaktion müssen gestärkt und qualitätsvoll gestaltet werden.
Um Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zu unterstützen, sucht das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) innovative Modellprojekte zum klimaresilienten Stadtumbau unter dem Motto:
„Lebendige Orte, resilient gestaltet“.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Modellprojekte, die beispielhaft neue Wege aufzeigen und über bestehende technische Standards und Baupraktiken hinausgehen. Grundlage ist Punkt 4.5 der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vom 7. März 2022 (SächsABl. S. 361), zuletzt geändert am 15. Februar 2024 (SächsABl. S. 260), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. 321).
Gefördert werden können investive und nicht-investive Maßnahmen, die einen klimaresilienten Stadtumbau unterstützen. Die Vorhaben sollen sich in innerstädtischen Bereichen, dicht bebauten Wohngebieten oder an Orten mit deutlichen Überhitzungseffekten und eingeschränkten Versickerungsfunktionen des Bodens befinden. Auch Teilmaßnahmen innerhalb komplexer Gesamtprojekte sind förderfähig. Projekte, die in integrierte Stadt- oder Gemeindeentwicklungsprozesse eingebettet sind, werden vorrangig berücksichtigt.
Mögliche Fördergegenstände
1. Klimaangepasste Freiraumgestaltung im öffentlichen Raum
- Reduzierung von Hitzeinseln durch hitzemindernde bzw. versickerungsfähige Materialien (z. B. auf Schulhöfen)
- Gestaltung klimaresilienter Begegnungsräume entsprechend den Kriterien des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB)
- Schaffung multifunktionaler Grün- und Freiflächen (Frischluftschneise, Wasserspeicher, Erholungsraum)
- Erprobung klimaresistenter Baumpflanzungen und alternativer Verschattungselemente
- Pilotprojekte zur Verkehrsberuhigung in hitzebelasteten Quartieren
- Maßnahmen zur Optimierung von Pflege und Erhalt urbaner Grünflächen
2. Wassersensible Stadtentwicklung
- Regenwassermanagement (z. B. Schwammstadt-Prinzipien)
- Wassersparende Bewässerungssysteme
- Offene Wasserläufe, Teiche und Gewässerrenaturierungen im urbanen Raum
- Förderung von Regenwassernutzung und Grauwasser-Recycling-Systemen
3. Beteiligung, Wettbewerbe und Governance
- Innovative Beteiligungsformate für Klimaanpassungsmaßnahmen
- Wettbewerbe für Klimaquartiere
- Entwicklung und Erprobung von Klimaanpassungs-Coachings für Kommunen
4. Begleitendes Monitoring und Forschung
- Entwicklung von Monitoringsystemen für urbane Klimaanpassungsindikatoren
- Datenerhebungen zu Hitze-Hotspots, Starkregengefahren oder besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen
- Frühwarnsysteme für Extremwetterereignisse
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Modellprojekte können mehrere Zielstellungen miteinander verbinden.
Förderrahmen
- Antragsberechtigt: alle sächsischen Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohner:innen
- Förderquote: bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöhe: mindestens 30.000 €, maximal 250.000 €
- Laufzeit: Projektbeginn 2026, Abschluss möglichst bis Ende 2028
- Mehrfachanträge: möglich, Förderung jedoch auf ein Modellprojekt pro Kommune begrenzt
- Förderkulisse: auch außerhalb klassischer Städtebaufördergebiete möglich (gemäß Punkt 4.5 FRL)
Bewerbungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Erstens: Einreichung von Projektskizzen
Frist: 16. Januar 2026
Einreichung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Formulare stehen voraussichtlich ab Mitte November 2025 im SAB-Portal zur Verfügung
Inhalt: Kurzbeschreibung, Beitrag zur Klimaanpassung und städtebaulichen Aufwertung, grober Maßnahmenplan, Finanzierungsübersicht
- Zweitens: Auswahlverfahren
Formale Prüfung durch die SAB
Fachliche Bewertung durch das SMIL nach folgenden Kriterien:
- Relevanz der Lösung
- Beitrag zur Klimaanpassung
- Beitrag zur Attraktivierung des städtebaulichen Umfeldes
- Innovationscharakter
Auswahl der Modellprojekte durch einen Fachkreis (vier bis fünf Projekte vorgesehen)
Benachrichtigung der ausgewählten Kommunen: voraussichtlich März 2026
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Referat 54 – Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht
📧 staedtebaufoerderung@smil.sachsen.de
Weitere Informationen finden Sie hier: Modellprojekte zum Klimaresilienten Stadtumbau.
Weitere Beiträge zum Thema finden Sie hier: Kurz erklärt: Was ist Klimaresilienz?
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Grafik: @SMIL