Förderprogramm für Familien: Zersiedelung stoppen und den ländlichen Raum stärken
Um der Zersiedelung durch Neubaugebiete am Stadtrand und der Entvölkerung des ländlichen Raums entgegenzuwirken, gibt es gezielte Fördermaßnahmen. Eine davon ist am 03.09.2024 gestartet: das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dieses unterstützt Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Die Förderung gilt ab sofort auch für Denkmale.
"Durch die Ausweitung von Jung kauft Alt können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen. Damit helfen wir vielen Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus erhalten möchten und das mit Hilfe unseres Jung kauft Alt-Programmes bislang aber nicht tun konnten. Das ermöglicht es Familien zum Beispiel in die alte Heimat zu ziehen, dort ein Haus zu kaufen, zu sanieren und hierfür auch andere Sanierungsförderungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen kann dies dafür sorgen, dass historische Bausubstanz in den Dorfkernen nicht leer steht."
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/12/jka-2025.html)
Voraussetzungen und Grundlagen von "Jung kauft Alt":
Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau "Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden. Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Nicht gefördert werden dabei die Kaufnebenkosten. Förderbedingungen sind weiter, dass die geförderten Familien ein maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000 Euro (bei einem Kind) haben - die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der jeweiligen Kinderzahl. Die Laufzeiten der Kredite erstrecken sich von 7 bis 35 Jahren, sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren. Es gilt zu beachten, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt werden muss und eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen oder die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung) grundsätzlich möglich ist.
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