Projektförderung für Industriekultur
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (KdFS) fördert Projekte in der Sparte Industriekultur, die industriekulturelle Orte, Technik, Architektur und Lebenswelten auf unterschiedliche Weise erfahrbar machen. Gefördert werden vor allem kulturelle, vermittelnde und partizipative Projektformate, nicht jedoch investive Maßnahmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die beispielsweise:
- Orte der Industriekultur belebbar und erlebbar machen
- industriekulturelles Erbe anschaulich vermitteln
- neue Perspektiven auf Industriekultur eröffnen
- Akteur:innen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern vernetzen
- ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen
- der sächsischen Industriekultur überregional Aufmerksamkeit verschaffen
Förderfähige Projektformate (Beispiele)
- Ausstellungen zu industriekulturellen Themen
- Festivals an Orten der Industriekultur
- Dokumentarfilme, Installationen, Performances, Podcasts oder Kompositionen
- soziokulturelle Projekte zur Auseinandersetzung mit Orten, Gegenständen oder Biografien der Industriekultur
Hinweis: Investive Maßnahmen (z. B. Bau- oder Sanierungsarbeiten) sind in diesem Förderbereich nicht förderfähig.
Antragsfrist und Ablauf
- Antragsfrist: 01.03.2025
- Gefördert werden Projekte, die im 2. Halbjahr 2026 stattfinden sollen.
Unterstützung bei der Antragstellung
Die KdFS bietet am 21.01. von 15:00 bis 16:30 Uhr einen kostenfreien Online-Workshop an.
Für wen ist die Förderung interessant?
Die Förderung richtet sich an Projektträger, die industriekulturelle Orte oder Themen in kulturellen Formaten sichtbar machen möchten – zum Beispiel Denkmaleigentümer:innen, Vereine, Initiativen oder Einrichtungen, die industriekulturelle Orte aktiv nutzen oder vermitteln.