Nachfolger:in für die Liegenschaft gesucht? Grundstückseigentümer:innen können ihre Liegenschaften direkt oder schlicht nach dem höchsten Preisangebot vergeben. Sie können aber auch etwas fürs Gemeinwohl tun und - im Sinne der Neuen Leipzig Charta - die zukünftige Entwicklung des Ortes, der Region oder des Quartiers lenken.

Die als „Konzeptverfahren“ bekannte Variante wird mittlerweile gerne von kommunalen Eigentümern durchgeführt, eignet sich aber auch für Privatpersonen mit denkmalgeschützten Objekten und (kirchliche) Institutionen. Das Gute: Fertige Vorstellungen müssen nicht vorhanden sein.

Der neue konzentrierte Leitfaden „Zukunft statt Leerstand“ richtet sich an kleinere Kommunen oder Träger und fokussiert auf das Gemeinwohl. Reich an Beispielen wird das Verfahren erklärt und das Vorgehen beschrieben. Mit einem Projekt ist auch das sächsische Regis-Breitingen vertreten.

Erarbeitet wurde der Leitfaden in Zusammenarbeit von Netzwerk Zukunftsorte, Montag Stiftung Urbane Räume, Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen, FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V./Bundesvereinigung und Dezentrale – Netz für gemeinschaftliches Wohnen in Sachsen.


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