Wohn- und Geschäftsgebäude

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Ursprüngliche Nutzung

Wohnen & Geschäft - Gewerbe

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Gebäudezustand

Mittlere Schäden

Kategorie

Akut bedrohtes Denkmal

Objekt-Nr.

474

Ort

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Beschreibung

Das dreigeschossige Eckgebäude Friedensstraße/Schliebenstraße in Zittau bildet das Pendant zum gegenüberliegenden Eckbau (Schliebenstraße 5). Besonders charakteristisch ist die Giebelgestaltung - Staffelgiebel mit Gestaltungselementen in Anlehnung an den Art déco. Das Eckgebäude ist Teil eines Gesamtgebäudekomplexes in Blockrandbebauung. Das Gebäude steht (weitestgehend) leer und ist in stark sanierungsbedürftigem Zustand. (Heimstättengesellschaft Sachsen)

Baujahr

1930

Nutzung

Derzeitige Nutzung

(weitestgehend) leerstehend

Ursprüngliche Nutzung

Das als Wohn- und Geschäftsgebäude errichtete Eckgebäude wurde als spiegelbildliches Pendant zum gegenüberliegenden Eckgebäude erbaut. Entwurf und Planung erfolgten durch den Architekten Richard Schiffner. Das beschriebene Gebäude beherbergte im Erdgeschoss von Beginn an ein Postamt, bis ins Jahr 2006 eine Filiale der deutschen Post, was auch in der Fassadengestaltung Ausdruck fand. Im "Pendant" auf der gegenüberliegenden Seite der Straße befand sich im Erdgeschoss eine Apotheke, was auch heute noch der Fall ist, in dem inzwischen sanierten Gebäude. Auch diese Nutzung wurde durch die Fassadengestaltung gekennzeichnet, durch den symbolischen Äskulabstab. Gemeinsam hat das Gebäudeensemble durch die charakteristische Giebelgestaltung eine optische Torwirkung, welche städtebaulich prägend für den umgebenden Stadtraum ist.

Sonstiges

Dem Eckgebäude Schliebenstraße/Friedensstraße kommt, besonders im Zusammenhang mit dem gegenüberliegenden Eckbau als spiegelbildliches Pendant, eine große städtebauliche Bedeutung zu. Zum einen prägen Eckgebäude allgemein, in ihrer Kubatur und Charakteristik, das Stadtbild in besonderem Maße. Deren Verlust wiederum führt am deutlichsten zur Auflösung der städtbaulichen Strukturen - des betreffenden Quartiers im kleinen, der gesamten Stadt im großen Zusammenhang. Starke Argumente für die Erhaltung des hier aufgeführten Gebäudes liefern die bereits beschriebene "Torwirkung" durch die Korrespondenz der gegenüberstehenden Gebäude, sowie die Gestaltung ansich, durch den stadteinwärts gerichteten Staffelgiebel und dessen markanten Fassadenelementen.

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