Rechtliche Grundlagen kennen
Das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) bildet die Grundlage des Denkmalrechts in Sachsen.
In ihm sind die Aufgaben, Gegenstand und die behördliche Organisation des Denkmalschutzes in Sachsen, die Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden sowie die Schutzvorschriften zum Erhalt von Kulturdenkmalen festgelegt.
Alle weiteren Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Sachsen finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Regionalentwicklung.