Denkmalrecht

Rechtliche Grundlagen kennen

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) bildet die Grundlage des Denkmalrechts in Sachsen.

In ihm sind die Aufgaben, Gegenstand und die behördliche Organisation des Denkmalschutzes in Sachsen, die Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden sowie die Schutzvorschriften zum Erhalt von Kulturdenkmalen festgelegt.


Alle weiteren Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Sachsen finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Regionalentwicklung.

Die sächsischen Denkmalschutzbehörden

Oberste Denkmalschutzbehörde - Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung gestaltet den rechtlichen Rahmen und die Denkmalförderung und beaufsichtigt die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden.

Zum SMR

Obere Denkmalschutzbehörde - Landesdirektion Sachsen

Die Landesdirektion überwacht die Arbeit der unteren Denkmalschutzbehörden und entscheidet in Streitfällen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den unteren Denkmalschutzbehörden.

Zur Landesdirektion

Denkmalfachbehörde - Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD)

Das Landesamt für Denkmalpflege kümmert sich um alle fachlichen Fragen. Die Mitarbeiter:innen des Landesamtes erfassen und erforschen Kulturdenkmale, arbeiten mit den unteren Denkmalschutzbehörden zusammen und beraten bei Restaurierungsprojekten.

Zum LfD

Untere Denkmalschutz- behörden (UDBs)

Die unteren Denkmalschutzbehörden sind vor Ort für Denkmaleigentümer:innen und bei allen Vorhaben an einem Kulturdenkmal zuständig.

Zu den UDBs