Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Richtline Denkmalförderung (RL DFö) Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte im Schutz und in der Pflege Ihrer Kulturdenkmale.
Alle Informationen zum Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfängern, Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren finden Sie in der Richtline Denkmalförderung (RL DFö) unter REVOSax.
Denkmalförderung
Die Förderung für Kulturdenkmale liegt in dem Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Städte und kann dort über die unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) beantragt werden.
Antragsformulare, Fristen und Hinweise finden Sie auf den Webseiten der jeweils zuständigen Behörde.
Denkmalförderung direkt beantragen
Denkmalförderung für Kulturdenkmale überörtlicher Bedeutung
Förderanträge für Kulturdenkmale überörtlicher Bedeutung (Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen) sowie für Denkmale aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien können beim Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden. Hinweise, Antragsformulare und Anlagen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Denkmalpflege.
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